Das Schiedsamt kann bei zivilen Streitigkeiten angerufen werden, zum Beispiel bei Nachbarschaftsstreitigkeiten oder Geldforderungen an lokale Kaufleute oder Handwerker.
Es ist auch bei kleinen Straftaten wie Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung zuständig, wenn die Staatsanwaltschaft kein öffentliches Interesse sieht.
In solchen Fällen muss der Geschädigte zuerst das Schiedsamt einschalten, bevor eine Privatklage vor dem Strafgericht möglich ist.
Wie läuft ein Verfahren vor dem Schiedsamt ab?
Der "Verletzte" oder "Geschädigte" wendet sich persönlich oder schriftlich an das Schiedsamt, das für den Wohnort des Gegners zuständig ist.
Die Schiedsperson legt den Termin und den Ort der Schlichtungsverhandlung fest und lädt die Beteiligten ein.
Die Verhandlung ist nicht öffentlich, und die Beteiligten müssen persönlich erscheinen; eine Vertretung ist nicht erlaubt. Wer unentschuldigt fehlt, kann ein Ordnungsgeld bekommen.
Die Schiedsperson versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wird eine Einigung erzielt, wird sie protokolliert, von allen unterschrieben und ist rechtsgültig.
Was kostet das Schiedsverfahren?
Das Schiedsverfahren ist günstig. Die Gebühr beträgt 15 Euro, wenn keine Einigung erzielt wird und 30 Euro bei einer Einigung. In schwierigen Fällen kann die Gebühr auf 50 Euro steigen. Dazu kommen kleine Kosten für Auslagen und Schreibgebühren, etwa 50 Cent pro Seite. Insgesamt kostet eine Verhandlung mit Einigung im Durchschnitt etwa 40 Euro.
Schiedspersonen in Lilienthal:
Gregor Simmering