Inhaltsbereich
Hundehaltung
Welche Pflichten habe ich mit Hund?
Für alle Hunde, die älter als sechs Monate sind, besteht:
- Elektronische Kennzeichnungspflicht
- Versicherungspflicht
- Sachkundenachweis
- Registrierung im Hunderegister
- Steuerpflicht
Wie setzte ich diese Pflichten um?
Hunde müssen mit einem elektronischen Transponder (Chip) gekennzeichnet werden (in einer Tierarztpraxis). Der Chip muss den Standard ISO 11784 und ISO 11785 zu erfüllen.
Sie müssen eine Haftpflichtversicherung für Schäden abschließen, die durch den Hund verursacht werden. Die Versicherung muss mindestens Personenschäden bis zu 500.000 Euro und Sachschäden bis zu 250.000 Euro abdecken.
Außerdem müssen Sie den Sachkundenachweis (auch Hundeführerschein genannt) durch eine Prüfung bei einem anerkannten Verein, einer Hundeschule oder Trainer:in erlangen. Hundebesitzer:innen, die während der letzten 10 Jahre bereits mindestens 2 Jahre durchgehend einen Hund gehalten haben, sind von dieser Regelung befreit (Nachweis erfolgt durch die Hundesteuer).
Die allgemeine Hundehaltung sowie die einzelnen Hunde müssen im Niedersächsischen Hunderegister eingetragen werden. Die einfachste Methode zur Registrierung ist über das Internetportal www.hunderegister-nds.de. Alternativ können Sie die Anmeldung auch telefonisch unter 0441 - 3990 10 400 durchführen oder sich ein Formularvordruck im Ordnungsamt der Gemeinde Lilienthal aushändigen lassen.
Allgemeine Leinenpflicht
Hunde müssen in den Landschafts- und Naturschutzgebieten sowie im Überschwemmungsgebiet Verenmoor und auf dem Wörpedeich (Mehlandsdeich, Mühlendeich, sowie verlängerter Mühlendeich) an der Leine geführt werden. Die Gebiete sind zusätzlich mit Schildern „Hunde sind an der Leine zu führen“ gekennzeichnet.
Während der Brut- und Setzzeit vom 01. April bis zum 15. Juli müssen Hunde überall in Niedersachsen in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Dies schreibt das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsverordnung (NWaldLG) vor.
Weitere Informationen
Insgesamt dienen diese Pflichten dem Schutz der Allgemeinheit. Beißvorfälle sollen der Vergangenheit angehören und Hunde sollen Artgerecht gehalten werden.
Jeder Hund muss im Bedarfsfall einem Halter/einer Halterin zuzuordnen sein. Deswegen muss jedes Tier gechipt und mit dieser individuellen Kennzeichnung im Niedersächsischen Hunderegister angemeldet werden.
Die Haftpflichtversicherung bietet Schutz für Opfer von Übergriffen und bei Sachschäden durch Hunde.
Der Sachkundenachweis soll einen sicheren und artgerechten Umgang mit den Tieren gewährleisten.
Seit dem 01.07.2011 ist das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) in Kraft getreten.
