Auch Geh- und Radwege vor dem Grundstück sind sauber und sicher zu halten. Die Reinigung sollte umweltfreundlich, staub- und lärmfrei erfolgen. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen – etwa an Treppen oder stark vereisten Stellen – verwendet werden.
Winterdienst:
Gehwege müssen werktags bis 7:30 Uhr, sonn- und feiertags bis 9:00 Uhr in einer Breite von mindestens 1,50 Metern geräumt und bei Bedarf erneut gestreut werden. Ist kein Gehweg vorhanden, ist ein entsprechender Streifen am Fahrbahnrand freizuhalten. Schnee und Eis dürfen nicht auf Nachbargrundstücke oder in Gullys geschoben werden.
Besondere Verschmutzungen, etwa durch Bauarbeiten oder Unfälle, sind sofort zu beseitigen.
Genauere Regelungen finden Sie in der untenstehenden Straßenreinigungssatzung und der Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit der Gemeinde Lilienthal.