Wann wird gewählt?
Am 13. September 2026, sowie bei einer etwaigen Stichwahl (Landrat bzw. Landrätin) am 27. September 2026.
Wer oder was wird in Lilienthal gewählt?
- Landrätin / Landrat des Landkreises Osterholz (Direktwahl)
- Kreistag des Landkreises Osterholz (Kreiswahl)
- Gemeinderat der Gemeinde Lilienthal (Gemeindewahl)
In anderen Kommunen werden außerdem die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister, sowie ggf. Ortsräte gewählt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt (sogenanntes aktives Wahlrecht) sind Deutsche oder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, wenn sie am Wahltag 16 Jahre alt sind und
- seit mindestens drei Monaten im jeweiligen Wahlgebiet, in dem sie wählen wollen, ihren Wohnsitz haben
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind sowie
- in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind oder einen Wahlschein haben.
Die Wählerverzeichnisse werden von den Gemeinden geführt. In das Wählerverzeichnis werden die Wahlberechtigten in der Regel automatisch eingetragen. Dies allerdings nur, sofern sie nicht vergessen haben, sich in ihrer Gemeinde (rechtzeitig) anzumelden.
Wer kann gewählt werden?
Gewählt werden (sogenanntes passives Wahlrecht, hier für die Kommunale Vertretung, dem Rat) können Personen, die am Wahltag
- 18 Jahre alt sind,
- seit mindestens sechs Monaten im Wahlgebiet (z.B. in der Gemeinde für die Wahl des Gemeinderats) ihren Wohnsitz haben und
- die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen und
- nicht aufgrund einer Gerichtsentscheidung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sind.
Formulare, Vordrucke und Informationen
Sie möchten als Partei, Wählergruppe oder Einzelkandidat an der Gemeinderatswahl in Lilienthal teilnehmen? Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, um Fragen zu erörtern und die entsprechenden Vordrucke zu erhalten. Eine Auswahl stellen wir Ihnen bereits auf dieser Website zur Verfügung.
Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens jedoch am Montag, 20. Juli 2026 bis 18.00 Uhr beim Gemeindewahlleiter vollständig einzureichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist. Ein verspäteter eingegangener Wahlvorschlag ist ungültig und wird nicht zugelassen. Die auf den 06. Juli veränderte Frist gilt ausschließlich für Direktwahlen.
Bitte beachten Sie unsere Bekanntmachungen, diese finden Sie ebenfalls untenstehend verlinkt.
Wählbarkeitsbescheinigung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen u.A. bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).
Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt das Einwohnermeldeamt aus. Sollten Sie bereits Vorlagen mitbringen, achten Sie bitte auf deren Aktualität. Unten stehend finden Sie die das aktuellste Formular der Landeswahlleitung Niedersachsen.
Bundestagswahl 2025
Hier finden Sie die Wahlergebnisse aus Lilienthal und dem Landkreis Osterholz.
Weitere Wahlergebnisse
Hier finden Sie die Wahlergebnisse von vergangenen Wahlen in der Gemeinde.
Übersicht über die nächsten Wahlen
| Jahr |
|
|
|
|
|
|
Wahl |
|
|
|
|
|
|
|
Turnus |
|
| Q3/2026 |
|
|
|
|
|
|
Kommunalwahl |
|
|
|
|
|
|
|
5 Jahre |
|
| Q3/2027 |
|
|
|
|
|
|
Landtagswahl |
|
|
|
|
|
|
|
5 Jahre |
|
| Q2/2029 |
|
|
|
|
|
|
Europaparlament |
|
|
|
|
|
|
|
5 Jahre |
|
| Q1/2029 |
|
|
|
|
|
|
Bundestagswahl |
|
|
|
|
|
|
|
4 Jahre |
|
| Q3/2031 |
|
|
|
|
|
|
Kommunalwahl |
|
|
|
|
|
|
|
5 Jahre |
|
| Q3/2032 |
|
|
|
|
|
|
Landtagswahl |
|
|
|
|
|
|
|
5 Jahre |
|
| Q2/2034 |
|
|
|
|
|
|
Europaparlament |
|
|
|
|
|
|
|
5 Jahre |
|