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Haushaltsplan 2026/2027
Kommunen sind nach dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) gesetzlich verpflichtet, für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erstellen. Der Haushaltsplan bildet die Grundlage für alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinde und legt damit den finanziellen Rahmen für das Verwaltungshandeln fest.
Für die Jahre 2026 und 2027 wurde vom Rat der Gemeinde Lilienthal Gemeinde Lilienthal ein sogenannter Doppelhaushalt beschlossen. Das bedeutet, dass die Haushaltsplanung gleich für zwei Jahre im Voraus festgelegt wird. Dadurch können Projekte und Investitionen langfristiger geplant und umgesetzt werden.
Hier finden Sie den aktuellen Haushaltsplan.
Der Haushaltsplan zeigt, wofür die Gemeinde Geld ausgibt und welche Einnahmen zur Verfügung stehen. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für Kindertagesstätten und Schulen, Investitionen in Straßen, Wege und öffentliche Gebäude, Kosten für Verwaltung und öffentliche Einrichtungen, geplante Bau- und Infrastrukturmaßnahmen usw. Im Haushalt wird zwischen zwei Bereichen unterschieden: Der Ergebnishaushalt zeigt, welche Erträge und Aufwendungen anfallen – also zum Beispiel laufende Kosten wie Personal oder Sachausgaben. Der Finanzhaushalt stellt die tatsächlichen Ein- und Auszahlungen dar und insbesondere die Investitionen für Bauprojekte oder größere Anschaffungen.
Der Doppelhaushalt 2026/2027 wurde vom Rat der Gemeinde Lilienthal am 09.12.2025 beschlossen und bildet die Grundlage für die finanzielle Entwicklung und die kommunalen Aufgaben in den kommenden zwei Jahren.
Ältere Haushaltssatzungen bis 2024 finden Sie im Ortsrecht.
