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Baumschutz
Bäume sind ein zentrales Element der Grünflächen in Lilienthal. Sie produzieren Sauerstoff, binden CO₂, kühlen durch Schatten und Verdunstung, und bieten Lebensraum für Tiere. Zudem verbessern sie die Aufenthaltsqualität und verschönern das Ortsbild. Da Bäume Jahrzehnte brauchen, um ihre volle Wirkung zu entfalten, wird der Altbaumbestand besonders geschützt. Neue Bäume ergänzen diesen, wo es möglich ist.
In der Gemeinde Lilienthal sind Bäume derzeit nur in bestimmten Gebieten geschützt, vor allem in Bereichen mit rechtsverbindlichen Bauleitplänen. Möchten Sie einen solchen Baum entfernen, benötigen Sie eine gebührenpflichtige Befreiung nach § 31 Baugesetzbuch. Diese wird vom Landkreis Osterholz in Absprache mit der Gemeinde erteilt und kann Auflagen wie Ersatzpflanzungen beinhalten.
Zur Prüfung der Befreiungsvoraussetzungen kann dieser Vordruck verwendet werden.
Schnittmaßnahmen an geschützten Bäumen sind nur zur Verkehrssicherheit erlaubt und müssen rechtzeitig mit der Gemeinde abgestimmt werden. Auch das Entfernen von Gehölzen, die nicht unter den baurechtlichen Schutz fallen, kann eine Genehmigung des Landkreises erfordern, ggf. mit einem Ausgleich (§ 14, § 17 Abs. 3 BNatSchG).
Zusätzlich gibt es geschützte Bäume auf bestimmten Grundstücken, die unter eine Baumschutzsatzung fallen:
1) Bahnhofstraße 7a
2) Bahnhofstraße 14
3) Fritz-Gagelmann-Weg 6
Weitere geschützte Baumbestände finden sich in Naturschutzgebieten (§ 23 BNatSchG) und Landschaftsschutzgebieten (§ 26 BNatSchG), die meist in der freien Natur liegen und durch Schilder gekennzeichnet sind. Besonders wertvolle Bäume können auch als „Naturdenkmäler“ (§ 28 BNatSchG) oder „Geschützte Landschaftsbestandteile“ (§ 29 BNatSchG) ausgewiesen sein. Bestimmte Waldtypen, wie Bruch- oder Sumpfwälder, sind als „gesetzlich geschützte Biotope“ (§ 30 BNatSchG) festgelegt.
Für diese geschützten Gebiete ist der Landkreis Osterholz zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Landkreises.
Die Gemeinde überprüft regelmäßig den Zustand der Bäume. Hinweise zu Schäden (z. B. abgebrochene Äste) können Sie dem Baubetriebshof melden (Tel.: 04298 929-258). Rückschnitte erfolgen nur zur Sicherung der Verkehrssicherheit.