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Antrag auf eine Sondernutzung (§ 18 Nds. Straßengesetz)

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Dieses Formular ermöglicht es Ihnen, einen Antrag auf eine Sondernutzung i. S. des § 18 Nds. Straßengesetz zu stellen.

Die „Sondernutzung“ wird dann beantragt/genehmigt, wenn eine Straße (samt Nebenanlagen) über den eigentlich dafür gedachten Zweck benutzt werden sollen. In der Regel sind dies: Sperrmüllcontainer, Informationsstände, Verkaufsbuden, Flohmarktstände, Werbeanlagen (Werbezäune) o. Ä. auf Fahrbahn oder Fußweg aufstellen. Privatpersonen, sowie Vereine oder Firmen können dies beantragen.

Die Genehmigung einer Sondernutzung ist gebührenpflichtig und beträgt i. d. R. 20,00 €. Diese werden Ihnen per Gebührenbescheid zur Zahlung zugesandt.

Angaben zur antragstellenden Person

Angaben zur antragstellenden Person

Telefon*
Mobil
Angaben zum Aufstellort

Angaben zum Aufstellort

Zeitraum der Sondernutzung

Zeitraum der Sondernutzung

Beginn*
Ende*
Art der Nutzung

Art der Nutzung

Anbringen/Aufstellen von*
Weitere Angaben

Weitere Angaben

Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr übernimmt, wenn die Sondernutzungserlaubnis erteilt wird.
 
Ereignen sich Unfälle, die durch die Maßnahme bedingt sind und mit ihr im Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.

*) Pflichtfelder