Es wird ausdrücklich versichert, dass der Antragsteller die Verantwortung für die ordnungsgemäßen Sicherungsmaßnahmen gegenüber dem ruhenden und fließenden Verkehr übernimmt, wenn die Sondernutzungserlaubnis erteilt wird.
Ereignen sich Unfälle, die durch die Maßnahme bedingt sind und mit ihr im Zusammenhang stehen, so wird die Haftpflicht gegenüber dem Träger der Straßenbaulast in vollem Umfang übernommen.