Folgende Punkte sind bei den Planungen zur Anlegung einer Zufahrt zu berücksichtigen:
1. Die Zufahrt darf eine max. Breite von 4,00 m nicht überschreiten. Ausnahmen können nur zugelassen werden, wenn besondere Gegebenheiten diese begründen. 2. Das Straßeninventar ist so zu berücksichtigen, dass ein Mindestabstand von 30 cm eingehalten wird.
3. Da der Gemeindestraße kein Oberflächenwasser vom Grundstück zugeführt werden darf, muss das abfließende Niederschlagswasser an der Grundstücksgrenze entsprechend gesammelt und beseitigt werden.
4. Die Pflasterung im Bereich der öffentlichen Straße ist aus Beton rechtecksteinen mit den Maßen 10 cm x 20 cm x 10 cm der Farbe "Heidebraun" oder in dem vorhandenen Straßenpflaster herzustellen.
5. An den Straßen, die durch Hochbord begrenzt sind, ist der Bereich der Zufahrt in die Hochbordanlage zu integrieren. Details hierzu sind mit dem Fachbereich III - Baudienste der Gemeinde Lilienthal abzustimmen.
6. Für gewerblich genutzte Grundstücke können Ausnahmen von diesen Vorgaben beantragt werden.
7. Die Gebühren betragen für eine normale Zufahrt 30,- Euro; für eine breitere oder zweite Zufahrt 40,- Euro. Diese werden Ihnen mit dem Genehmigungsbescheid in Rechnung gestellt.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Ide, E-Mail: Stephan.Ide@lilienthal.de.
Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.
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