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Hundesteuer Festsetzung

Allgemeine Informationen

Die Festsetzung der Hundesteuer erfolgt durch die Gemeinde Lilienthal.

Die Steuer wird nach Anzahl der gehaltenen Hunde bemessen. Sie beträgt jährlich:

  •  für den ersten Hund 48,- €
  •  für den zweiten Hund 72,- €
  •  für jeden weiteren Hund 96,- €

Nach der Anmeldung werden Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abgegeben werden müssen. Hunde müssen außerhalb einer Wohnung oder eines umfriedeten Grundbesitzes eine gültige, deutlich sichtbare Hundesteuermarke tragen.

Eine An- bzw. Abmeldung des Hundes ist zu folgenden Termine möglich:

  • 01.01.
  • 01.04.
  • 01.07.
  • 01.10.
Welche Gebühren fallen an?
  • keine
  • Es handelt sich um eine Steuerzahlung; weitere Kosten entstehen nur bei verspäteter Zahlung bzw. Nichtzahlung (bspw. Säumniszuschläge).
Zahlungsarten
  • Überweisung
  • Lastschrift
Welche Fristen muss ich beachten?

Die Hundesteuer wird vierteljährlich in Teilbeträgen zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeden Kalenderjahres fällig. 

Die An- und Abmeldung ist innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb, Verkauf, Verlust oder Tod des Tieres bzw. nach Zu- oder Wegzug anzuzeigen. Neugeborene Hunde gelten mit Ablauf des dritten Monats nach Geburt als angeschafft.

Im Falle der Abgabe eines Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.

Die Abmeldung am vorherigen Wohnort bei Zuzug in die Gemeinde Lilienthal erfolgt nicht automatisch. 

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Die kommunalen Satzungen sehen regelmäßig Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände vor. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung.

Folgende Pflichten haben Sie als Hundehalter*in in der Gemeinde Lilienthal:

  • Steuerpflicht
  • Elektronische Kennzeichnungspflicht
  • Versicherungspflicht 
  • Sachkundenachweis
  • Registrierung im Niedersächsischen Hunderegister

Die Gemeinde ist befugt, ablassbezogene Kontrollen dieser Pflichten durchzuführen. 

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