Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer, die für den auf dem Gemeindegebiet liegenden Grundbesitz erhoben wird.
Sind Sie Eigentümer eines Grundstücks, ist dafür Grundsteuer zu zahlen, die sog. Grundsteuer B. Sie erhalten hierfür von der Gemeinde Lilienthal einen Grundsteuerbescheid.
Die Festsetzung der Grundsteuer erfolgt in einem dreistufigen Verfahren:
Grundlage für den Grundsteuerbescheid bildet der vom Finanzamt Osterholz-Scharmbeck festgestellte "Grundsteueräquivalenzbetrag". Dieser Wert stellt die Grundlage für den Grundsteuermessbetrag ab 01.01.2025 dar, den ebenfalls das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck ermittelt und durch Bescheid festsetzt. Der Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde Lilienthal ergibt dann die zu entrichtende Grundsteuer.
Aktuell liegt der Hebesatz der Gemeinde Lilienthal für:
- Grundsteuer B (unbebaute und bebaute Grundstücke) bei 590%
- Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Fläche) bei 480%
Besteht die Möglichkeit von der Grundsteuer befreit zu werden?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beim Finanzamt Osterholz-Scharmbeck eine Befreiung von der Grundsteuer beantragen.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- es sich um eine gemeinnützige Körperschaft handelt und das Grundstück ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke benutzt wird.
Nicht befreit werden können Objekte, die:
- für land- und forstwirtschaftliche oder Wohnzwecke genutzt werden.
Ist ein Erlass der Grundsteuer möglich?
In besonderen Fällen besteht die Möglichkeit die Grundsteuer zu erlassen.
Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn:
- Sie über Grundbesitz verfügen, dessen Erhaltung wegen seiner Bedeutung für Kunst, Geschichte, Wissenschaft oder Naturschutz im öffentlichen Interesse liegt und zusätzlich die erzielten Einnahmen in der Regel unter den jährlichen Kosten liegen.