Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als 24.500 €?
Dann sind Sie verpflichtet bei dem Finanzamt Osterholz-Scharmbeck eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben jährlich eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben.
Das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt. Dieser Messbetrag bildet die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer und wird vom Finanzamt Osterholz ermittelt und anschließend an die Gemeinde Lilienthal mitgeteilt.
Für den Messbetrag wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert.
Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde. Die Höhe errechnet sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz der Gewerbesteuer von der Gemeinde Lilienthal. Dieser liegt derzeit bei 460 %.