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Gewerbesteuer

Allgemeine Informationen

Betreiben Sie ein Unternehmen (Gewerbe) in Deutschland und erzielen im Jahr damit einen Gewerbeertrag von mehr als 24.500 €?
Dann sind Sie verpflichtet bei dem Finanzamt Osterholz-Scharmbeck eine Gewerbesteuererklärung abzugeben. Darin erklären Sie, wie hoch Ihr Gewerbeertrag im abgelaufenen Kalenderjahr (Erhebungszeitraum) war. Sie geben jährlich eine Gewerbesteuererklärung für jeden Erhebungszeitraum ab, in dem Sie Ihr Gewerbe betrieben haben.

Das Finanzamt Osterholz-Scharmbeck setzt den Gewerbesteuermessbetrag fest und gibt ihn per Bescheid bekannt. Dieser Messbetrag bildet die Grundlage für die Höhe der Gewerbesteuer und wird vom Finanzamt Osterholz ermittelt und anschließend an die Gemeinde Lilienthal mitgeteilt.
Für den Messbetrag wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl von 3,5 % multipliziert. 

Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde. Die Höhe errechnet sich aus dem Gewerbesteuermessbetrag des Finanzamtes multipliziert mit dem Hebesatz der Gewerbesteuer von der Gemeinde Lilienthal. Dieser liegt derzeit bei 460 %.

Verfahrensablauf

Betreiben Sie ein gewerbliches Unternehmen und sind gewerbesteuerpflichtig, so ist Folgendes zu tun:
-    Sie geben Ihre Gewerbesteuererklärung elektronisch ab.
-    Sie erhalten einen Bescheid über die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages von Ihrem Finanzamt.
-    Anschließend erhalten Sie einen Bescheid über die Festsetzung der Gewerbesteuer von der Gemeinde.
-    Zuletzt zahlen Sie (gegebenenfalls) Gewerbesteuer an die Gemeinde.

An wen muss ich mich wenden?

Soweit es um die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags geht, müssen Sie sich an das für das Unternehmen zuständige Finanzamt wenden. Soweit es um die Erhebung der Gewerbesteuer geht, ist Ansprechpartner die jeweilige Gemeinde, in der sich das Unternehmen befindet

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gewerbesteuererklärung, elektronisch übermittelt

Welche Gebühren fallen an?

Keine 

Zahlungsarten
  • Überweisung
  • Lastschrift
Welche Fristen muss ich beachten?

- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:
  Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 31.7. des auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z. B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):
  Abgabe der Gewerbesteuererklärung bis zum 28.2. des zweiten auf den Erhebungszeitraum folgenden Kalenderjahres
 

Verlängerte Fristen wegen der Auswirkungen des Coronavirus:


- Nicht steuerlich beratene Steuerpflichtige:

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.10.2021

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.10.2022

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 30.09.2023

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2023 bis zum 31.08.2024

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2024 bis zum 31.07.2025

- Steuerlich beratene Steuerpflichtige (z.B. Abgabe der Gewerbesteuererklärung durch einen Steuerberater):

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2020 bis zum 31.08.2022

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2021 bis zum 31.08.2023

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2022 bis zum 31.07.2024

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2023 bis zum 31.05.2025

Abgabe der Gewerbesteuererklärung 2024 bis zum 30.04.2026

Rechtsgrundlage

Gewerbesteuergesetz (GewStG)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstg/
Gewerbesteuer-Durchführungsverordnung (GewStDV)
https://www.gesetze-im-internet.de/gewstdv_1955/index.html

-    Gewerbesteuererklärung, Pflicht zur elektronischen Übermittlung § 14a GewStG sowie § 25 GewStDV
-    Einkünfte aus Gewerbebetrieb bzw. Gewerbeertrag § 7 GewStG
-    Hinzurechnungen § 8 GewStG
-    Kürzungen § 9 GewStG

-    Gewerbesteuerbefreiungen § 3 GewStG
-    Gewerbesteuermessbetrag § 11 GewStG

-    Gewerbesteuermessbetrag § 14 GewStG
-    Gewerbesteuer, Hebesatz § 16 GewStG

Rechtsbehelf

Gewerbesteuermessbescheid (als Grundlagenbescheid für den Gewerbesteuerbescheid der Gemeinde):
- Einspruch beim Finanzamt
- Klage vor dem Finanzgericht

Anträge / Formulare

Formular Gewerbesteuererklärung GewSt 1A auf der Internetseite ELSTER
https://www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/gewst

Schriftform erforderlich: nein 
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Was sollte ich noch wissen?
  • Der Bescheid über die Gewerbesteuer gilt auch über die in Zukunft von Ihnen zu zahlenden Vorauszahlungen der Gewerbesteuer für den nachfolgenden Erhebungszeitraum.
  • Sie zahlen die im Bescheid über die Gewerbesteuer und/oder Vorauszahlungen für Gewerbesteuer genannten Beträge zum dort angegeben Termin an die Gemeinde Lilienthal.
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