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Entwässerungsgenehmigung

Allgemeine Informationen

Wenn Sie Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

Für den Anschluss Ihres Grundstücks an die Schmutzwasserkanalisation oder die Regenwasserkanalisation bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt Landkreisen, kreisfreien Städten und großen selbständigen Städten.

Gegebenenfalls ist aufgrund der kommunalen Satzung ein Anschluss an die kommunale Kanalisation erforderlich. Auch in diesen Fällen sollte die zuständige Stelle kontaktiert werden.

Je nach Ihrem Wohnort sind die nachfolgend genannten Einrichtungen für Sie zuständig:

Gemeinde Lilienthal:
Gemeindeverwaltung,
Klosterstr. 16,
28865 Lilienthal,
Tel.: 04298/929-0,
Fax: 04298/929-292,
E-Mail: gemeinde@lilienthal.de,
Internet: http://www.lilienthal.de

Stadt Osterholz-Scharmbeck
Osterholzer Stadtwerke GmbH & Co. KG,
Am Pumpelberg 4,
27711 Osterholz-Scharmbeck,
Tel.: 04791/809-0,
Fax: 04791/809-922,
E-Mail: info@osterholzer-stadtwerke.de,
Internet: http://www.osterholzer-stadtwerke.de

Gemeinde Ritterhude:
Die Hansewasser GmbH, Bremen, betreibt die Schmutzwasserkanalisation:
Kundenbetreuung hanseWasser GmbH,
Schiffbauerweg 2,
28237 Bremen,
Tel.: 04 21 / 9 88 11 11
Fax: 0421 / 988 19 11,
E-Mail: kontakt@hansewasser.de,
Internet: http://www.hansewasser.de  
Ansprechpartner für die Regenwasserkanalisation ist die
Gemeinde Ritterhude,
Riesstr. 40,
27721 Ritterhude,
Tel.: 04292/889-0,
Fax: 04292/889-2208,
E-Mail: gemeinde@ritterhude.de,
Internet: http://www.ritterhude.de

In der Gemeinde Grasberg, der Samtgemeinde Hambergen, der Gemeinde Schwanewede u. der Gemeinde Worpswede betreibt der
Wasser- und Abwasserverband Osterholz,
Schwaneweder Str. 273,
28790 Schwanewede,
Tel.: 04209/9159-0,
Fax: 04209/9159-30,
E-Mail: schwanewede@wav-osterholz.de,
Internet: http://www.wav-osterholz.de,
die Schmutzwasserkanalisation.

Wenn Sie Fragen zur Regenwasserkanalisation haben, wenden Sie sich bitte direkt an die jeweilige Gemeinde:

Gemeinde Grasberg,
Speckmannstraße 30,
28879 Grasberg,
Tel.:04208/9175-0,
Fax: 04208/9175-76,
E-Mail: info@grasberg.de,
Internet: http://www.grasberg.de

Samtgemeinde Hambergen,
Bremer Straße 30,
27729 Hambergen,
Tel.: 04793/78-0,
Fax: 04793/78-18,
E-Mail: rathaus@hambergen.de,
Internet: http://www.hambergen.de

Gemeinde Schwanewede,
Damm 4,
28790 Schwanewede,
Tel.: 04209/74-0,
Fax: 04209/74-848,
E-Mail: info@schwanewede.de,
Internet: http://www.schwanewede.de

Gemeinde Worpswede,
Bauernreihe 1,
27726 Worpswede,
Tel.: 04792/312-0,
Fax: 04791/312-39,
E-Mail: rathaus@worpswede.de,
Internet: http://www.worpswede.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag

Die weiteren erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

Gegebenenfalls:

Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs

Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

nicht angegeben

Was sollte ich noch wissen?

Änderungen

  • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
  • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
  • am Anschluss an die Abwasseranlage
     

bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

Für die Einleitung von Niederschlagswasser aus gemeinsamen Anlagen direkt in oberirdische Gewässer oder die Niederschlagswasserversickerung benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis, die vom Umweltamt des Landkreises Osterholz erteilt wird.

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