Unkrautbekämpfung im Hausgarten

Die Verwendung von sogenannten Pflanzenschutzmitteln kann zu erheblichen Beeinträchtigungen der Umwelt führen. Daher wurde im Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz vom 14.02.2012) insbesondere die Verwendung von chemischen Mitteln zur Bekämpfung von Kräutern oder Insekten beschränkt.


Für den Bereich der Hausgärten sind folgende Vorschriften zu beachten:

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht auf befestigten Flächen angewendet werden (z. B. auf Zufahrten, Wegen, Hofflächen, Terrassen, Sitzplätzen, Bürgersteigen, Parkplätzen).

Pflanzenschutzmittel dürfen nicht an Gewässern und Gräben angewendet werden, auch solchen, die nur gelegentlich Wasser führen.

 
Diese Verbote gelten für alle Pflanzenschutzmittel, auch für diejenigen, die laut Verpackungshinweis zur gärtnerischen Anwendung vorgesehen sind oder als umweltfreundlich beworben werden. Die Gebrauchsanleitung der Produkte gibt Auskunft, dass deren Einsatz einer Genehmigung durch das Pflanzenschutzamt bedarf. Diese wird Privatpersonen jedoch nicht erteilt, da die Unkrautbekämpfung in Haus- oder Kleingärten mit zumutbarem Aufwand auch mit anderen Methoden möglich ist.

Neben den Pflanzenschutzmitteln dürfen im Übrigen auch Grünbelagsentferner, Salz, Essig oder andere nicht zugelassene Mittel grundsätzlich nicht zur Unkrautbekämpfung eingesetzt werden.
 
Als Alternative zum Einsatz der o. g. Mittel kann unerwünschtes Wildkraut bei Bedarf mechanisch (z. B. durch Jäten, Hacken o. ä.), thermisch (Abflammgerät, Heißwasser o. ä.) sowie gegebenenfalls durch oberflächige Bodenabdeckungen (z. B. Rindenmulch bzw. Holzhäcksel) oder durch den Einbau von entsprechenden Folien bzw. Fließen vermieden bzw. bekämpft werden.

Für besondere Fragestellungen bietet außerdem die Landwirtschaftskammer Niedersachsen von März bis Oktober jeweils dienstags von 10 bis 12 Uhr eine Pflanzenschutz-Hotline für Hobbygärtner an (Tel.: 0441/801-789).  

Gemeinde Lilienthal

Klosterstraße 16

28865 Lilienthal