Betretungsverbot für die Deiche, deichnahen Bereiche und Wälder in Lilienthal

27-04-2024

Die Gemeinde Lilienthal weist ausdrücklich darauf hin, dass die Deiche und deichnahen Bereiche in der Gemeinde Lilienthal nicht betreten werden dürfen. Die Böden im gesamten Gemeindegebiet sind gesättigt und können kein weiteres Wasser aufnehmen, insbesondere die Deiche würden bei einem Betreten stark beschädigt werden. Die Personen, die ihr Grundstück ausschließlich über einen Deich erreichen können, sind von dem Betretungsverbot ausgenommen und werden gebeten, lediglich die asphaltierten Deichabschnitte zu nutzen.

Auch die Gehölze „Mittelholz“ und „Butendieker Gehölz“ sind durch die anhaltend hohen Grund- und Oberflächenwasserstände stark beeinträchtigt. Die Bäume in den beiden Wäldern stehen seit mehreren Tagen im Wasser, sodass die Wurzelballen stark aufgeweicht sind. Die Standfestigkeit einzelner Bäume ist hierdurch akut gefährdet. Ein Betreten der Wälder ist aus diesem Grund lebensgefährlich und streng verboten.

Die Bevölkerung wird dringend zur Einhaltung der Betretungsverbote für Deiche und Wälder aufgerufen.

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Gemeinde Lilienthal

Klosterstraße 16

28865 Lilienthal