Die Heirat - der schönste Tag im Leben

Damit die Hochzeit auch wirklich unvergessen bleibt und Sie den Tag auch genießen können, müssen im Vorfeld einige Formalitäten geregelt werden.



Anmeldung zur Eheschließung

Wenn Sie heiraten möchten, führt Sie Ihr erster Weg zu dem Standesamt, in dessen Gebiet einer von Ihnen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Dort melden Sie Ihre Eheschließung an.

Diese Anmeldung muss unter Vorlage der notwendigen Dokumente persönlich von den Verlobten oder mit einem vom Standesamt ausgehändigten Ermächtigungsformular angemeldet werden. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Terminvereinbarung, um Wartezeiten zu vermeiden.

Die Heirat (Eheschließung) selbst kann in jedem deutschen Standesamt Ihrer Wahl stattfinden. Falls Sie nicht im „Heimat-Standesamt“ heiraten möchten, werden Ihre Unterlagen an das Standesamt Ihrer Wahl übersandt.
Die Anmeldung Ihrer Eheschließung kann frühestens 6 Monate vor der geplanten Heirat erfolgen.


Erforderliche Unterlagen
Die Standesbeamtin muss erst nähere Informationen von Ihnen erfragen, um Ihnen eine Auskunft geben zu können. Sie muss z. B. wissen, ob Sie ledig sind oder bereits verheiratet waren, welche Staatsbürgerschaft besteht, wann Ihre Eltern geheiratet haben, wo Sie wohnen und ob Kinder vorhanden sind. Setzen Sie sich mit einer Standesbeamtin/einem Standesbeamten in Verbindung und lassen Sie sich individuell beraten. Aufgrund der nötigen Fragen und Antworten wäre eine telefonische Anfrage sinnvoll.


Welcher Nachname?
Unsere gewünschte Namensführung in der Ehe?
Da die Beibehaltung oder namensrechtlichen Möglichkeiten der Wahl von Geburts- und Familiennamen zum. evtl. Ehenamen im deutschen wie auch im ausländischen Recht unterschiedlich sind, wird Sie die Standesbeamtin hierüber informieren.


Trauzeugen
Seit dem 1. Juli 1998 besteht keine Verpflichtung, Trauzeugen zu benennen. Natürlich können Sie auch weiterhin ein oder zwei volljährige Trauzeugen zur Eheschließung mitbringen.
Die Auswahl ist Ihnen freigestellt ob Freunde oder Familienangehörige. Wenn eine Verlobte/ein Verlobter oder eine Trauzeugin/ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht beherrscht, ist ein Dolmetscher mitzubringen.


Standesbeamtin Frau Wendelken
 
Telefon:    04298 / 929 140
Telefax:    04298 / 929 25 140
eMail:       
ilse.wendelken(at)lilienthal.de
 
 

Standesbeamtin Frau Hildebrand
 
Telefon:    04298 / 929 142
Telefax:    04298 / 929 25 142
eMail:       
manuela.hildebrand(at)lilienthal.de
 
 

Standesamt Lilienthal
Klosterstraße 16
28865 Lilienthal


Öffnungszeiten:

 

Montag

8:00 - 12:30 Uhr

Dienstag

8:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch

geschlossen

Donnerstag

8:00 - 12:30 Uhr

und  

14:00 - 18:00 Uhr

Freitag

8:00 - 12:30 Uhr